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Ungerechtigkeit beenden

BR Werner Stadler: BürgerInnen von  den 18 Abgangsgemeinden im Bezirk Schärding  zahlen um 20 Cent mehr Gebühren  – Ungerechtigkeit beenden
Rechnungshof stellt Rechtswidrigkeit fest – BR Stadler unterstützt die Forderung des sozialdemokratischen GemeindevertreterInnenverbands (GVV) zur Aufhebung des Erlasses

Schärding. Ansfelden. Anlässlich der Prüfung der Stadt Ansfelden wurde der sogenannte „20-Cent-Erlass“ des Landes OÖ bei Kanal- und Wassergebühren  vom Rechnungshof unter die Lupe genommen und für rechtswidrig befunden. „ Der Erlass besagt, dass in Abgangsgemeinden für die Benützungsgebühren mindestens 20 Cent mehr eingehoben werden müssen, als die vorgeschriebenen Mindestgebühren ausmachen. Ansonsten können von der Gemeinde beim Land OÖ keine Bedarfszuweisungsmittel beansprucht werden“, so BR Werner Stadler, der die Forderung des GVV diese Ungleichbehandlung zu beenden, unterstützt. „ Gerade wir im ländlichen Raum werden durch diese Ungleichbehandlung noch mehr benachteiligt, weil Gemeinden mit weniger EinwohnerInnen, Betrieben und Einnahmen es ungleich schwer haben, ihr Gemeindebudget von selbst auszugleichen. Und das betraf im Bezirk Schärding im vorigen Jahr immerhin 18 von den 30 Gemeinden“, weiß  Bundesrat Stadler. Da im Dezember  in den Gemeinderatssitzungen die Gebühren für 2014 beschlossen werden, fordert Stadler den Erlass, so rasch wie möglich, aufzuheben. „ Es kann nicht sein, dass Gebührenzahler zusätzlich zur Kasse gebeten werden, weil sie das „Pech“ haben  in einer Gemeinde zu wohnen, die einen negativen Gemeindehaushalt ausweist“, so Stadler abschließend.

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