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Fragen und Antworten zum weiteren Fahrplan in der Corona-Krise

6. April 2020

Fragen und Antworten zum weiteren Fahrplan in der Corona-Krise

Regelungen und Vorgehen bis Ostern

Welche Regeln gelten bis kommenden Montag, den 13. April 2020?

1. Um zur Arbeit zu gehen, wenn das notwendig ist.

a. Dort wo möglich, sollen die Menschen von daheim per Telearbeit arbeiten.

b. All jene, die in Bereichen tätig sind, die die Versorgung in unserem Land gewährleisten, sind davon ausgenommen.

2. Dringend notwendige Besorgungen.

a. Davon umfasst sind dringende Erledigungen, wie der Einkauf von Lebensmitteln oder der Gang zur Apotheke.

3. Anderen Menschen helfen.

a. Viele Menschen in Österreich sind derzeit auf unsere Hilfe angewiesen, da sie beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen selbst keine Lebensmittel einkaufen können.

b. Wer in solchen Fällen sein Haus verlässt, um anderen zu helfen, soll dies auch in dieser Zeit tun können.

4. In besonderen Ausnahmefällen gilt: Wer im dringenden Fall ins Freie möchte, soll das ausschließlich alleine machen oder mit den Personen, mit denen er in der Wohnung gemeinsam zusammenlebt.

Darf ich zu Ostern meine Oma besuchen/sie zu mir einladen oder ich meine Familie oder Freunde treffen?

Darf ich am Osterwochenende einen Ausflug mit meiner Familie machen? Nein. Es ist aber weiterhin erlaubt, sich die Füße im Freien zu vertreten. Entweder alleine oder maximal mit den Personen mit denen man in einem Haushalt lebt. Wir bitten Sie Abstand zu anderen Personen zu halten (mindestens 1 Meter) und Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu unterlassen.

Muss ich beim Einkaufen nun eine Maske tragen?

Ja, ab Montag den 6. April 2020 ist eine Bedeckung von Mund und Nase in großen Supermärkten verpflichtend. Ab dem 14. April 2020 ist es in allen Geschäften verpflichtet, die geöffnet haben. Hierbei reicht neben dem Mund-Nasen-Schutz auch die Bedeckung mittels Tuch, Schal oder einer selbstgemachten Maske. Der Mund-Nasenschutz, der in Geschäften aufliegt, wird entweder kostenfrei oder zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt.

Regelungen ab 14. April 2020:

Welche konkreten Bereiche sind durch die Ausweitung der Bedeckungspflicht mit Mund-Nasen-Schutz erfasst?

Wann werden in Wien die Bundesgärten geöffnet?

Ab wann darf ich wieder zur Arbeit gehen?

Wann kann ich wieder einen Sportplatz besuchen oder ins Fitnesscenter gehen?

Wann öffnen Theater, Kinos und andere Kultureinrichtungen?

Wann sind wieder Sport- und andere öffentliche Veranstaltungen möglich?

Wann können Dienstleistungsbetriebe wie Friseurbetriebe wieder öffnen?

Wann werden Caféhäuser und Restaurants aufsperren?

Wann können Hotels und Pensionen wieder den normalen Beherbergungsbetrieb starten?

Wann werden Geschäfte die nicht zum Lebensmittelhandel gehören wieder öffnen (Baumärkte, Sportgeschäfte, Einkaufszentren)?

o Max. 400m² Verkaufsfläche

o Nur 1 Kunde pro 20 m²

o Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle

o Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen

o Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden

 Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14.4. aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich

 Die 400 m² Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren

 Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen aufsperren.

 Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen

Wann werden Pflege- und Seniorenwohnheime sowie Krankenhäuser wieder für Besucher geöffnet?

Wann enden die Ausgangsbeschränkungen und Besuche bei Familienmitgliedern oder Freunden wieder erlaubt?

Wann werden private Feierlichkeiten wie Hochzeiten oder Begräbnisse wieder uneingeschränkt möglich sein?

Wann werden die Reisebeschränkungen ins Ausland gelockert?

Wie wird es beim Schul- oder Universitätsbetrieb weitergehen?

Wann werden Konzerte oder Festivals wieder stattfinden können?

Ab wann wird es wieder möglich sein Ausflugsziele (touristische Orte) zu besuchen?

Welche Bestimmungen gelten für Risikogruppen und wie werden diese definiert?

Werden Schwimmbäder/Freibäder/Badesseen geöffnet?

Welche Voraussetzungen bzgl. der Ausbreitung des Coronavirus müssen erfüllt sein, dass diese Lockerungen wie geplant in Kraft treten und in Kraft bleiben?

Was passiert mit dem „Oster-Erlass“?

Welche Erlässe sind nun erforderlich und wann wird es diese geben?

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