KIP-Mittel: Mehr Freiheit für Gemeinden – Land OÖ darf jetzt nicht kürzen!
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit dem Österreichischen Städtebund und dem Gemeindebund eine bedeutende Verwaltungsreform beschlossen: Die bisherigen Zweckzuschüsse aus den Kommunalinvestitionsprogrammen (KIP) werden künftig als direkte Finanzzuweisungen an die Gemeinden ausbezahlt. Damit wird der Zugang zu Investitionsmitteln wesentlich einfacher, schneller und flexibler gestaltet.
GVV-Bezirksvorsitzender Bgm. Roland Mayrhofer begrüßt die Neuregelung ausdrücklich:
„Das ist ein großer Schritt in Richtung Entbürokratisierung. Die Gemeinden wissen selbst am besten, wo Investitionen notwendig sind – und genau diese Eigenverantwortung wird nun gestärkt. Weniger Papierkram und mehr Entscheidungsspielraum ermöglichen es uns, unsere Regionen noch zielgerichteter weiterzuentwickeln.“

GVV-Bezirksvorsitzender Bgm. Roland Mayrhofer begrüßt die direkten Finanzzuweisungen des Bundes und
fordert vom Land OÖ, diese Investitionsmittel nicht zu kürzen.
Mayrhofer, Bürgermeister von Altschwendt, hebt hervor:
„Ob Klimaschutz, Digitalisierung oder Infrastruktur – mit den KIP-Mitteln konnten wir bereits zahlreiche wichtige Projekte umsetzen. Dass diese Mittel künftig ohne Antragstellung und ohne verpflichtende Kofinanzierung direkt überwiesen werden, spart wertvolle Verwaltungsressourcen und beschleunigt die Umsetzung.“
Eine klare Forderung richtet Mayrhofer jedoch an das Land Oberösterreich:
„Die neuen KIP-Mittel dürfen keinesfalls zu Kürzungen bestehender Landesförderungen führen. Das wäre ein völlig falsches Signal an die Gemeinden.“
Was bedeutet die Reform konkret?
- Die Mittel aus den KIP-Programmen 2020, 2023 und 2025 sowie aus dem Zweckzuschuss „Digitaler Wandel“ werden künftig antragslos und ohne verpflichtende Kofinanzierung ausbezahlt.
- Die Gemeinden entscheiden eigenständig, wofür die Gelder verwendet werden.
- Eine Abrechnung gegenüber dem Bund entfällt – es genügt eine Berichterstattung im Gemeinderat.
- Die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) ist nicht mehr involviert.
- Die Mittelhöhe bleibt für jede Gemeinde unverändert.
Fazit
Diese Reform stärkt die Handlungsfähigkeit der Gemeinden nachhaltig – und davon profitieren letztlich die Menschen vor Ort.