SPÖ-Anfrage zu Kinderbildung
Personalengpass spitzt sich weiter zu
SPÖ-Bezirksparteivorsitzender Karl Walch: „In den Bezirken gibt es immer noch kaum vollzeitkonforme Betreuungsangebote“
Mittels einer schriftlichen Anfrage an die Bildungslandesrätin erhebt die SPÖ alljährlich die Situation in der Kinderbetreuung in Oberösterreich. Einmal mehr bestätigt sich, dass in den ländlichen Bezirken immer noch kaum vollzeittaugliche Kindergarten- und Krabbelstubenplätze zur Verfügung stehen. Auch beim Personal ist die Entwicklung dramatisch. Deutlich mehr Gruppen müssen entgegen der rechtlichen Vorgaben mit Ausnahmegenehmigungen durch pädagogische Assistenzkräfte geführt werden. „Die Anzahl der Gruppenleiter:innen, welche die fachlichen Anforderungen dafür eigentlich nicht erfüllen, stieg binnen eines Jahres von Oktober 2021 auf Oktober 2022 sprunghaft an. Bei den Krabbelstuben gab es eine Verdreifachung von 54 auf 165 und bei Kindergartengruppen hat sich die Zahl auch von 58 auf 125 mehr als verdoppelt. Das sind die Auswirkungen der vernachlässigten Personalplanung der letzten Jahre. Ein Kinderland Nummer 1 ist unter diesen Voraussetzungen nicht zu schaffen“, analysiert SPÖ-Bezirksparteivorsitzender Karl Walch.
In vielen Bezirken immer noch kaum vollzeittaugliche Kinderbetreuungsplätze
Aus den Daten des Bildungsressorts von LH-Stv. Haberlander geht weiters hervor, dass im Bezirk Schärding derzeit lediglich 7,3% des Kindergartenangebots die Kriterien der Vollzeittauglichkeit (kurz VIF) erfüllen. Bei den Krabbelstuben ist die Situation noch schlimmer, in Schärding, Eferding, Urfahr-Umgebung uvm. gibt es keine einzige VIF-konforme Krabbelstube. „Ohne vollzeittauglichen Kinderbetreuungsplatz gibt es für die Mütter in diesen Bezirken auch keine echte Wahlfreiheit, ob sie berufstätig sein möchten oder nicht. Es braucht hier noch deutlich mehr Anstrengung durch das Bildungsressort“, betont Walch.
SPÖ Bezirksparteivorsitzender Karl Walch fordert vollzeitkonforme Betreuungsangebote.
Der Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (kurz: VIF)
Kinderbetreuungseinrichtungen, die den Vereinbarkeitskriterien für Familie und Beruf (VIF) entsprechen, bieten eine wöchentliche Öffnungszeit von mindestens 45 Stunden von Montag bis Freitag an, sind 9,5 Stunden an vier Tagen pro Woche geöffnet, sind nicht länger als fünf Wochen pro Jahr geschlossen und bieten an fünf Tagen die Woche ein Mittagessen an.