Kurzarbeit, Härtefonds und Co: Wer bekommt Geld vom Staat?
Bei Kurzarbeit wird die Normalarbeitszeit temporär herabgesetzt. Sie hat den Zweck, die Arbeitskosten zu verringern. Beschäftigte reduzieren ihre Arbeitszeit um bis zu 90 Prozent und erhalten dennoch den Großteil ihres bisherigen Entgelts weiter. Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber gemäß den festgelegten Pauschalsätzen die Kosten für die Ausfallstunden (Kurzarbeitsbeihilfe). So soll die Beschäftigung gesichert und eine Kündigung vermieden werden. Ein Beispiel: Bei einem Bruttoentgelt bis zu 1700 Euro erhält der Arbeitnehmer 90 Prozent des bisherigen Nettoentgelts. Lehrlinge erhalten 100 Prozent ihres bisherigen Entgelts. Die Anträge können rückwirkend ab 1. März gestellt werden. Die Covid-19-Kurzarbeit kann vorerst für bis zu 3 Monate abgeschlossen werden (März, April, Mai). Weitere, ausführliche Informationen gibt es auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich und des AMS.
Man hört von Fällen, in denen Arbeitnehmer eine einvernehmliche Kündigung unterschreiben sollen. Ist das ratsam?
Unter einer einvernehmlichen Kündigung versteht man die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Laut Arbeitsrechtler Martin Risak von der Universität Wien sei dies grundsätzlich zulässig. “Klug ist das in den meisten Fällen nicht”, sagt Risak. Denn im Gegensatz zu einer Kündigung, die vom Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer ausgeht, ist bei dieser Kündigungsform die Einhaltung von Fristen nicht erforderlich. “Das Sinnvollste ist Kurzarbeit”, sagt der Arbeitsrechtler. Bei Kurzarbeit stehen dem Arbeitnehmer zwischen 80 und 90 Prozent des Nettogehalts zu. Bei einer Meldung beim AMS aber nur rund 55 Prozent.
Links:
Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen SVS
Österreichische Gesundheitskasse ÖGK
austria wirtschaftsservice aws